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Er- und Ablebensversicherung


Die Er- und Ablebensversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnanteile erfolgt

  • bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen.

Erlebensversicherung

Vorteile einer Erlebensversicherung:

  • Produkt für den Vermögensaufbau da keine Risikoprämie anfällt
  • Keine Risikoprüfung
  • Rentenwahlrecht
  • Vorsorge für den Lebensabend

Leistung bei Ablauf, die Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnanteile KEST- und EST frei

Rentenversicherung
Anspruch am Ende der Ansparzeit:


Am Ende der Laufzeit werden entweder das Ablösekapital, oder die vereinbarte Privatpension sowie die erworbenen Gewinnanteile ausbezahlt.
Anspruch bei Ableben in der Ansparzeit:
Im Ablebensfall erhalten die Hinterbliebenen die einbezahlte Prämie (abzüglich Nebengebühren, Versicherungssteuer und Risikoprämien für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen).
Anspruch bei Ableben in der Pensionszeit:
Auch in diesem Fall ist die Privatpension gesichert. Es kann entweder ein Garantiezeitraum vereinbart werden, in dem die Pension an den Bezugsberechtigten weiter ausbezahlt wird. Oder bei Vertragsabschluss wird eine Pension nominiert, auf die, die Pension im Fall des Falles übertragen werden soll.

Pensionsbeginn:

Der Auszahlungsbeginn der Pension ist bei Vertragsabschluss frei wählbar. Man kann jedoch nachträglich den tatsächlichen Pensionsbeginn um bis zu fünf Jahre nach vor oder nach hinten verschieben (Pensionsgleitklausel bzw. Abrufklausel)

Fondsgebundene Lebensversicherung


Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Veranlagung erfolgt in "einem" Anlagestock. Dieser Anlagestock wird gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt; diese bilden die Deckungsrückstellung des Vertrages.

Kurssteigerungen bewirken Wertzuwächse, Kursrückgänge führen zu Wertminderungen. Bei Fremdwährungskursen unterliegen diese außerdem Schwankungen, die den Wert beeinflussen können.

Erträge, die aus dem Anlagestock erzielt werden, werden in Anteileinheiten umgerechnet und den Verträgen gutgeschrieben.