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Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls. Vor allem bei Auslandsreisen ist ein Abschluss dringend zu empfehlen. Denn die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt die Kosten nur in Ländern, mit denen ein Abkommen geschlossen wurde. In Ländern ohne Abkommen müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Der jeweilige Betrag kann zwar in Österreich von der Krankenkasse eingefordert werden, allerdings wird nach österreichischen Richtsätzen abgerechnet, so dass es zu erheblichen Differenzen kommen kann. Mit einer Reisekrankenversicherung sind diese Differenzen gedeckt.

Reiseschutz

Sie buchen eine Reise, aber plötzlich werden Sie krank! Was nun? Mit einem ausreichenden Reiseschutz sind Sie gut abgesichert. Sie können zwischen einer Reiserücktritts-, Reiseumbuchungs- und Reiseabbruchversicherung wählen.
Die Versicherung deckt die Kosten für ein gebuchtes Reisearrangement zum Beispiel bei:

  • Krankheit mit Vorlage eines Arztattests
  • Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • offizieller Reisewarnung
  • Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst.

Achtung:

Viele Reiseveranstalter und Reisebüros, bieten Reiseversicherungen an, die Beratung ist in den meisten Fällen leider unzureichend, entweder bezahlen Sie zuviel Prämie, oder Sie haben keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Am besten wenden Sie sich umgehend nach der getätigten Buchung an einen Versicherungsmakler oder Ihren Versicherungsberater, beide haben für Sie die beste Lösung.