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Kaskoversicherung


Während die Kfz-Haftpflichtversicherung zu Gunsten Dritter wirkt, nützt die nicht verpflichtende Kaskoversicherung dem Autobesitzer selbst. Folgende Vertragsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Teilkaskoversicherung: deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab.
  • Vollkaskoversicherung: deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind.    

Bei einem neuen Auto wird meist die etwas teurere Vollkaskoversicherung empfohlen, weil sie umfassender absichert. Man sollte sich vor Abschluss der Versicherung jedenfalls genau erklären lassen, was im Schadenfall gedeckt ist und welche Selbstbehalte bestehen.

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