Privatarzt (ohne Kasse) und alternative Heilmethoden
- keine Wartezeiten beim Arzt der Wahl;
- wenn der Arzt sich Zeit nehmen soll;
- wenn Sie als Patient alternative Behandlungsmöglichkeiten bevorzugen;
- für Besuche bei Nichtkassenärzten (Privatärzten);
- wenn Sie als Patient alternative Heilmethoden zur Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen wollen;
Arzthonorare
- Behandlung in der Ordination des Arztes Ihrer Wahl durch den praktischen Arzt oder Facharzt, auch die Behandlung durch Universitätsprofessoren ist möglich, der Versicherer bezahlt die Arzthonorare;
- Die Arzthonorare werden auch bei Hausbesuchen, bei Eil-, Sonntags- und Nachtbesuchen vergütet;
Heilbehandlung nach dem neuesten Stand der Medizin
- Vergütung der Kosten für spezielle Heilbehandlung wie z.B. physikalische Heilbehandlungen, Computertomographie, Ultraschall;
Kostenersatz für homöopathische Heilmittel
- Kostenersatz für alle ärztlich verordneten Arzneien, auch von homöopathischen Mitteln ( je nach abgeschlossenem Tarif )
Heilbehelfe
- Auch bei Heilbehelfen bestehen Wahlmöglichkeiten. Der Versicherer ersetzt z.B. die Kosten für die Brille Ihrer Wahl, Kontaktlinsen ( je nach abgeschlossenenm Tarif );
Welche alternativen Heilmethoden werden zum Beispiel anerkannt ?
- Homöopathie
- Chirotherapie, Osteopathie (Chiropraktik)
- Akupunktur
- Neuraltherapie
- Traditionelle chinesische Medizin - TCM
- Ayurvedische Medizin
- Anthroposophischen Medizin
- u.v.m.
Welche Vorsorge zur Gesundheitsförderung werden zum Beispiel anerkannt ?
- Shiatsu-Massagen
- Ernährungsberatung - z.B. Weight Watchers
- Bioresonanz
- Kinesiologie
- Kneipptherapie
- Autogenes Training
- Bachblüten
- Biofeedback
- Reflexzonenmassage
- Sportmedizinsche Beratung und Befunde
- etc.
Gerne bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung zum Thema „Private Gesundheitsvorsorge“ an.