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KFZ HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DIE WICHTIGSTEN GRUNDLAGEN

Voraussetzung für die behördliche Ausfolgung eines Kennzeichens ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und hat zwei wichtige Funktionen: Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug schuldhaft zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht) gegen zu Unrecht erhobene Ansprüche, d. h., wenn dem Versicherungsnehmer zu Unrecht Schuld am Unfall angelastet wird. Die Versicherung ist verpflichtend, um Geschädigten sowie Schädiger abzusichern und zu verhindern, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt.


Versicherungsprämien in der Haftpflicht 

Die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi grundsätzlich nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Einstufung im gesetzlichen Bonus-Malus System. Jede Versicherung kann aber für Ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler.

In der Kfz Versicherung, gibt es Prämienunterschiede bis zu 100 %, wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen unabhängingen Versicherungsmakler, wir beraten Sie gerne.


Versicherungssumme

In Österreich ist eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 7 Millionen Euro vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Innerhalb dieser Summe sind für Personenschäden 5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro vorgesehen. Das mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, hat aber handfeste Gründe. In den letzen Jahren wurde die Mindestversicherungssumme schrittweise angehoben, da die Unfallauswirkungen immer schwerwiegender wurden. Vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit Personenschäden (Invalidität!) ist die Obergrenze bald erreicht. Ab da haftet der Fahrer dann mit seinem privaten Vermögen! Mit relativ geringem Prämienaufschlag kann man die Mindestversicherungssumme auch anpassen, z.B. auf 10 Millionen oder 15 Millionen Euro.

Pflichten des Versicherten ! ( Obliegenheiten )


Jeder Versicherungsnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen, dazu gehört:

  • Nie ohne Lenkerberechtigung fahren und auch niemand anderen ohne gültige Papiere ans Steuer lassen
  • Nie alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen und Medikamenten fahren
  • Nur so viele Passagiere mitnehmen, wie laut Zulassungsschein erlaubt sind
  • Fahrzeug regelmäßig auf Betriebstüchtigkeit überprüfen lassen
  • Prämie immer pünktlich zahlen
Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ist es möglich, dass die Versicherung im Schadenfall die Kosten nicht übernimmt. Die Geschädigten werden zwar vorab auf jeden Fall von der Versicherung entschädigt. Diese kann sich dann aber vom Verursacher die Zahlung bis zu einer Höhe von 22.000 Euro zurückholen.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Das Finanzamt, hebt über den Haftpflichtversicherer die motorbezogene Versicherungssteuer ein, welche mit der Haftpflichtprämie vorgeschrieben wird.